Radiale extrakorporale StoßwellentherapieSeit Anfang der 1990er Jahre werden extrakorporale Stoßwellen in der Orthopädie als operationsvermeidendes Verfahren, insbesondere bei Sehnenverkalkungen, Sehnenansatzbeschwerden und nicht heilenden Knochenbrüchen (Pseudarthrosen) eingesetzt. Dabei treten auch beim Einsatz höherer Energiemengen keine gravierenden Nebenwirkungen auf. Die Behandlung ist jedoch teilweise sehr schmerzhaft und muss dann mit entsprechender Betäubung durchgeführt werden. Nach den vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen ergeben sich folgende Indikationen für den Einsatz der radialen Stoßwellentherapie:
Aufgrund des geringeren Energieeinsatzes und der flächigen Ausbreitung der Stoßwellen stellt die radiale Stoßwellentherapie ein sehr schonendes Behandlungsverfahren dar. Bei den bisherigen Anwendungen traten allenfalls geringfügige Nebenwirkungen, wie eine vorübergehende Hautrötung oder vereinzelt kleinere Blutergüsse , auf. Eine lokale Betäubung des Behandlungsareals ist bei der radialen ESWT nicht erforderlich, ebenso ist eine Ortung des Krankheitsherdes mittels Röntgenstrahlen nicht notwendig. Mittels einer fachorthopädischen Untersuchung sollte jedoch herausgefunden werden, ob eine Indikation für eine radiale Stoßwellentherapie vorliegt. Es gibt nur wenige Gegenanzeigen, die nach heutigem Kenntnisstand die Anwendung von radialen Stoßwellen einschränken:
Mit der radialen extrakorporalen Stoßwellentherapie lassen sich bei den angeführten Indikationen in ca. 70 bis 90 % der Fälle langfristig gute bis sehr gute Behandlungsergebnisse erzielen. Die radiale extrakorporale Stoßwellentherapie (rESWT) stellt keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen dar, die Behandlungskosten müssen deshalb vom gesetzlich versicherten Patienten selbst getragen werden. Von den privaten Krankenversicherungen werden die Kosten im Rahmen der GOÄ in der Regel erstattet. |